GSW-Sachverständigenbüro Gabriele Knöppler/
AJ-Gewässerschutz Gabriele Knöppler GmbH & Co. KG

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2 - 30952 Ronnenberg OT Weetzen
Tel.: 05109 / 56 34 11 - Fax: 05109 / 64 62 02

Ansprechpartner im Büro: Christian Faber christian.faber@aj-gewaesserschutz.de
Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Knöppler - Tel.: 0157 / 76 43 13 45 gabriele.knoeppler@aj-gewaesserschutz.de
Dipl.-Ing. (FH) Steffen Muzzatti - Tel.: 0152 / 34 51 86 98 steffen.muzzatti@aj-gewaesserschutz.de
Dipl.-Ing. (FH) Richard Sun - Tel.: 0157 / 58 21 56 90 richard.sun@aj-gewaesserschutz.de

Dienstleistungen

Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner im Bereich wasserrechtlicher Anlagenprüfungen. Ferner stehen wir für Schulungen sowie beratend in der Planungsphase und baubegleitend gern zur Verfügung. Informieren Sie sich hier über unser breitgefächertes Leistungsspektrum:

AwSV-Anlagen-Prüfungen:

Zu diesem Bereich gehören z. B. Heizölanlagen, Diesel-Tankstellen, Altölanlagen, Fass- und Gebindeläger, Umschlagplätze für wassergefährdende Stoffe, Galvanikanlagen, Biogasanlagen, JGS-Anlagen u.v.m.

Fachbetriebszulassungen, -Überwachungen und Schulungen:

Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (siehe oben z.B. Heizölanlagen) dürfen in vielen Fällen (abhängig von der Anlagenart und Gefährdungsstufe) nur von Fachbetrieben nach WHG eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden. Fachbetrieb nach WHG sind z.B. diejenigen, welche einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der mindestens eine zweijährige Überprüfung einschließt.

Abscheiderprüfungen bzw. Generalinspektionen:

Zu diesem Bereich gehören die Prüfungen/ Generalinspektionen von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999-100 und Fettabscheidern nach DIN 4040-100. Aufgrund dessen, dass Frau Gabriele Knöppler auch als AwSV-Sachverständige von der GSW mbH bestellt ist, kann und darf Sie auch Leichtflüssigkeitsabscheider prüfen, welche als Bestandteil zur AwSV-Anlage gehören. Gern stehen wir auch für die Durchführung von monatlichen Eigenkontrollen zur Verfügung.

Sachkundeschulungen mit Vor-Ort-Einweisung:

Nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100 sind Betriebstagebücher von Sachkundigen zu führen. Im Rahmen einer Generalinspektion bietet es sich an, eine individuelle Sachkunde-Schulung mit einer Vor-Ort-Einweisung an der vom Sachkundigen zu betreuenden Abscheideranlage durchzuführen. Für Schulungen und Vor-Ort-Einweisungen stehen wir gern zur Verfügung.

Ferner bieten wir Ihnen unsere Mithilfe als Sicherheitsingenieure (Fachkraft für Arbeitssicherheit) u.a. im Bereich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, u.v.m an.

Wir sind für Sie da:

Sprechen Sie uns einfach an! Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Sollte das Telefon mal nicht besetzt sein, dann können Sie uns gern eine Nachricht mit Angabe Ihrer Telefonnummer auf unseren Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen schnellstmöglich zurück.